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Zwischen einem Bauherrn und einem Bauträger soll ein Vertrag zum Bau eines Hauses geschlossen werden. Es gibt Streit über die Auslegung der Vertragsinhalte und die Standpunkte liegen scheinbar weit auseinander.
Mit Hilfe des Mediators und Unterstützung der Rechtsberater auf beiden Seiten können sich die Parteien in zwei Terminen das Verständnis für die Position des Vertragspartners erarbeiten und gemeinsam eine Klarstellung erreichen , die den jeweiligen Interessen gerecht wird. Durch die entsprechenden Vertragsanpassungen wird die zügige Durchführung des Vorhabens sichergestellt und es gibt keine zeitliche Verzögerung im geplanten Bauablauf.
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Die neu in das Unternehmen eintretende Führungskraft wird von einem langjährig tätigen Mitarbeiter nicht mit wichtigen Informationen versorgt. Dadurch kommt es zu Beschwerden von Kunden, die sich bei der Geschäftsleitung über die Führungskraft beklagen.
Im Rahmen der gemeinsamen Konfliktlösung stellt sich heraus, dass sich der Mitarbeiter Hoffnung auf die Position der Führungskraft gemacht hat und seine Enttäuschung mit spärlichen Auskünften beantwortete. Bei der Kunden erhält er die gewünschte Anerkennung, weil er als einziger "den Durchblick" behält und gut dasteht.
Geschäftsleitung und Führungskraft schätzen das Wissen des Mitarbeiters und verleihen seinem "Verdienst" durch eine neue Stellenbezeichnung und zusätzliche Kompetenzen Rechnung. Dadurch entspannt sich sich die Blockadehaltung des Mitarbeiters und ermöglicht eine Zusammenarbeit, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
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In einer Steuerberatungskanzlei sind Vater, Sohn, Schwiegertochter und ein familienfremder Wirtschaftsprüfer als Partner tätig. Es gibt unterschiedliche Ansichten im Hinblick auf den jeweils angemessenen Arbeitseinsatz und den Anspruch am Unternehmensergebnis, außerdem gibt es keine klare Regelung der Zuständigkeiten für die Zeit nach dem Ausscheiden des Kanzleigründers und keine Absprachen, wer die lukrativen Altkunden künftig betreut.
Die "Streithähne" sind offen für Einzelgespräche, in denen die jeweiligen Schwerpunkte und Interessen klar zum Ausdruck kommen. Daraus ergeben sich ganz neue Aspekte, die schließlich unter Hinzuziehung eines Notars in eine einvernehmliche Änderung des Gesellschaftsvertrages einfließen, der auch den persönlichen Interessen der Partner entspricht. Dadurch kann der Fortbestand der Kanzlei gesichert werden und jeder fühlt sich eine seiner selbst mitgestalteten Rolle wohl.
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Der neue Eigentümer der benachbarten Doppelhaushälfte hat so ganz andere Ansichten zu Ruhe und Grundstückspflege wie der verstorbene Vorbesitzer. Plötzlich wird der Garten umgestaltet, die Haushälfte neu gestrichen und die Autos der Kinder parken ständig an der Straße. Die Musik ist zu laut und die Gespräche mit Gästen im Garten möchte man auch nicht hören. Die "berechtigten Forderungen" ignoriert der Neue einfach und sieht keine Veranlassung, sich auf "unnötige Diskussionen" einzulassen.
Mangels Beteiligung des Konfliktpartners kann die Sache zunächst nur alleine bearbeitet werden. Dazu gehört die Klärung der möglichen Alternativen und die Prüfung der Chancen auf Durchsetzbarkeit. Sich "die Schuhe des anderen anzuziehen" fällt anfangs schwer, trägt aber dazu bei, die bisherigen Positionen noch einmal zu überdenken und mit dem "durchsetzbaren" Anteil noch einmal das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.
Unterstützung gibt es dafür von den eigenen Kindern, die die neuen Nachbarn "eigentlich ganz nett" finden. Deshalb gibt es dann auch keine Bedenken gegen diese Moderation, die gemeinsam mit dem Konfliktexperten vorbereitet wird. Durch das Verstehen der Unterschiede und das Herausarbeiten von Gemeinsamkeiten findet eine Annäherung statt und beide Nachbarn können wieder "ruhiger schlafen".
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Die Verteilung des Nachlasses des vermögenden Verwandten fällt anders aus, als von den Hinterbliebenen erhofft. Durch das Bekanntwerden eines unehelichen Kindes, das Pflichtteilsansprüche stellt, weitere Vermächtnisnehmer und die frühere Einrichtung einer Stiftung sind der Erbengemeinschaft weder die Rechtslage noch die Ansprüche klar. Neben finanziellen Forderungen gibt es persönliche Enttäuschungen und Vorwürfe.
In einem Vorgespräch wird die Hinzuziehung eines Fachanwaltes vereinbart und Einzelgespräche zur Klärung der Erwartungen verabredet. Dadurch kann schrittweise wieder eine Annäherung der Familie erfolgen und eine Regelung zum nacherblichen "Ausgleich" verhandelt werden. Zur Rechtssicherheit wird das Mediationsergebnis notariell beurkundet, die Verwandten und Vermächtnisnehmer schaffen damit eine Perspektive für die Fortsetzung der "neu geordneten" Beziehungen.
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