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Die beim Maurer beauftragten Leistungen verzögern sich nun schon mehrere Wochen, die nachfolgenden Gewerke können Ihre Arbeiten deshalb nicht beginnen und das gesamte Projekt kommt unter Zeitdruck. Zudem müssen noch Mängel beseitigt werden, für die sich der Handwerker nicht zuständig fühlt. Die Ursachenklärung wird die Maßnahme zusätzlich verzögern.
Die Verträge enthalten leider keine Regelungen, wie Konflikte geordnet abgearbeitet werden sollen. Diese Struktur ist nun nachträglich mit allen Betroffenen zu verabreden. Dem Verfahrensvorschlag wird zugestimmt, weil die Alternative einer rechtlichen Klärung erhebliche Zeit- und Kostennachteile erwarten lässt. Die im Mediationsverfahren gemeinsam erarbeitete Konfliktlösungsklausel wird hier als Nachtrag zu den Bauverträgen genommen. Einige Beteiligte nutzen die Klausel künftig für Ihre Standardverträge und treffen damit Vorsorge für die systematische Lösung möglicher Konfliktsituationen.
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Der Beirat der Wohnungseigentümergemeinschaft stellt wiederholt zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung von Beschlüssen fest. Den Verwalter lässt die Kritik kalt und er sieht keine Veranlassung, den "Weisungen" des Beirats nachzukommen. An einem gemeinsamen Lösungsgespräch möchte sich der Verwalter nicht beteiligen. Auf Vorschlag des Konfliktexperten bearbeiten die Beiräte die aktuellen Konflikte alleine und werden durch Kommunikations- und Verhandlungstrainings in die Lage versetzt, mögliche Alternativen gezielt zu nutzen und ihren Anliegen in einem offenen Dialog das nötige Gewicht zu verleihen.
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